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IMMIGRATION

Mit der zum 1. Juli 2005 in Kraft getretenen neuen Durchführungsverorderung (Immigration Regulations) ist nun auch der Immigration Amendement Act aus 2004 in Kraft gesetzt. Besonders in dieser Übergangszeit ist es wichtig sich hier professioneller Hilfe zu bedienen, um eine Immigration nach Südafrika erfolgreich zu gestalten. Folgende Möglichkeiten zum temporären und dauerhaften Aufenthalt in Südafrika gibt es:

Visitors Permit

BesuchserlaubnisAufenthalt 3 Monate, verlängerbar

Extended Visitors Permit

verlängerte Besuchserlaubnis Aufenthalt 3 Jahre, Verlängerung vereinzelt möglich (nicht für Urlaub)

Work Permit

ArbeitserlaubnisAufenthalt 3 Jahre, verlängerbar

Quota Permit

Berufsgruppen spezifische ArbeitserlaubnisAufenthalt 3 Jahre, verlängerbar

Extraordinary Skills Permit

Arbeitserlaubnis für Personen mit ausserordentlichen beruflichen KenntnissenAufenthalt 3 Jahre, verlängerbar

Intra-Company Transfer Permit

Arbeitserlaubnis für Entsendung oder Versetzung von Arbeitnehmern Aufenthalt 3 Jahre, verlängerbar

Corporate Permit

Erlaubnis für eine Firma, Personen in bestimmter Anzahl aus dem Ausland einzustellenAufenthalt 3 Jahre, verlängerbar

Business Permit

Aufenthaltserlaubnis zum Führen eines eigenen GewerbesAufenthalt nicht explizit geregelt, vermutlich 2 Jahre, verlängerbar

Retired Person Permit

Aufenthaltserlaubnis für Personen im RuhestandAufenthalt 4 Jahre, verlängerbar

Permanent Residence Permit

Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (kann basieren auf Lebenspartnerschaft, Ehe, unbefristetem Arbeitsvertrag, erolgreiches Führen des eigenen Gewerbes, im Ruhestand oder finanzieller Unabhängigkeit)dauerhafter Aufenthalt

 

Wir arbeiten mit mehreren registrierten Immigrationsspezialisten am Kap zusammen. Dort werden Sie in allen Fragen Ihrer Immigration nach Südafrika umfassend betreut, sei es für die Arbeitserlaubnis im Angestellten Verhältnis (work permit) oder als Selbständiger (business permit), für die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (permanent residence permit) oder als finanziell unabhängiger (financial independent), im Rahmen der Lebensgemeinschaft (life partnership) oder Heirat (marriage) oder als Pensionär (retired person permit).


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© Christoph von Kalckreuth, Kapstadt, Südafrika 2008