IMMIGRATIONMit
der zum 1. Juli 2005 in Kraft getretenen neuen Durchführungsverorderung (Immigration
Regulations) ist nun auch der Immigration Amendement Act aus 2004 in
Kraft gesetzt. Besonders in dieser Übergangszeit ist es wichtig sich hier
professioneller Hilfe zu bedienen, um eine Immigration nach Südafrika erfolgreich
zu gestalten. Folgende Möglichkeiten zum temporären und dauerhaften
Aufenthalt in Südafrika gibt es: Visitors
Permit | Besuchserlaubnis | Aufenthalt
3 Monate, verlängerbar | Extended
Visitors Permit | verlängerte
Besuchserlaubnis | Aufenthalt
3 Jahre, Verlängerung vereinzelt möglich (nicht für Urlaub) | Work
Permit | Arbeitserlaubnis | Aufenthalt
3 Jahre, verlängerbar | Quota
Permit | Berufsgruppen
spezifische Arbeitserlaubnis | Aufenthalt
3 Jahre, verlängerbar | Extraordinary
Skills Permit | Arbeitserlaubnis
für Personen mit ausserordentlichen beruflichen Kenntnissen | Aufenthalt
3 Jahre, verlängerbar | Intra-Company
Transfer Permit | Arbeitserlaubnis
für Entsendung oder Versetzung von Arbeitnehmern | Aufenthalt
3 Jahre, verlängerbar | Corporate
Permit | Erlaubnis
für eine Firma, Personen in bestimmter Anzahl aus dem Ausland einzustellen | Aufenthalt
3 Jahre, verlängerbar | Business
Permit | Aufenthaltserlaubnis
zum Führen eines eigenen Gewerbes | Aufenthalt
nicht explizit geregelt, vermutlich 2 Jahre, verlängerbar | Retired
Person Permit | Aufenthaltserlaubnis
für Personen im Ruhestand | Aufenthalt
4 Jahre, verlängerbar | Permanent
Residence Permit | Dauerhafte
Aufenthaltserlaubnis (kann basieren auf Lebenspartnerschaft, Ehe, unbefristetem
Arbeitsvertrag, erolgreiches Führen des eigenen Gewerbes, im Ruhestand oder
finanzieller Unabhängigkeit) | dauerhafter
Aufenthalt |
Wir
arbeiten mit mehreren registrierten Immigrationsspezialisten am Kap zusammen.
Dort werden Sie in allen Fragen Ihrer Immigration nach Südafrika umfassend
betreut, sei es für die Arbeitserlaubnis im Angestellten Verhältnis
(work permit) oder als Selbständiger (business permit), für die dauerhafte
Aufenthaltserlaubnis (permanent residence permit) oder als finanziell unabhängiger
(financial independent), im Rahmen der Lebensgemeinschaft (life partnership) oder
Heirat (marriage) oder als Pensionär (retired person permit).

©
Christoph von Kalckreuth, Kapstadt, Südafrika 2008 |