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SCHADENSREGULIERUNGEN

Wir helfen gerne bei der Regulierung von Schadensersatzansprüchen aller Art. In letzer Zeit ist es zu zahlreichen Überbuchungen bei namhaften europäischen Fluggesellschaften bei Flügen von und nach Südafrika gekommen. Daher im folgenden unser Spezialangebot für eine Bearbeitungsgebühr von € 100:

 

  • RECHTSBERATUNG BEI ÜBERBUCHUNG, NICHTBEFÖRDERUNG, ANNULLIERUNG ODER GROßER VERSPÄTUNG VON FLÜGEN

    Mit Einführung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen im Februar 2005, sind die Rechte der Fluggäste die z.B. von Südafrika zurück nach Europa fliegen, bedeutend gestärkt worden. Wer mit gültigem Ticket am Schalter wegen Überbuchung abgewiesen wird, dessen Flüge verspätet sind oder annulliert werden, kann Entschädigungen von bis zu € 600 pro Person verlangen.

    Informationen zur Forderung von Schadensersatz nach der EU Verordnung (EG) Nr. 261/2004

 

 

 

 

 

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© Christoph von Kalckreuth, Kapstadt, Südafrika 2005