SCHADENSREGULIERUNGENWir
helfen gerne bei der Regulierung von Schadensersatzansprüchen aller Art.
In letzer Zeit ist es zu zahlreichen Überbuchungen bei namhaften europäischen
Fluggesellschaften bei Flügen von und nach Südafrika gekommen. Daher
im folgenden unser Spezialangebot für eine Bearbeitungsgebühr von €
100: RECHTSBERATUNG
BEI ÜBERBUCHUNG, NICHTBEFÖRDERUNG, ANNULLIERUNG ODER GROßER VERSPÄTUNG
VON FLÜGEN Mit
Einführung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für
Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der
Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von
Flügen im Februar 2005, sind die Rechte der Fluggäste die z.B. von
Südafrika zurück nach Europa fliegen, bedeutend gestärkt worden.
Wer mit gültigem Ticket am Schalter wegen Überbuchung abgewiesen wird,
dessen Flüge verspätet sind oder annulliert werden, kann Entschädigungen
von bis zu € 600 pro Person verlangen. Informationen
zur Forderung von Schadensersatz nach der EU Verordnung (EG) Nr. 261/2004

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Christoph von Kalckreuth, Kapstadt, Südafrika 2005 |