SchadensersatzforderungenZu unseren sonstigen Dienstleistungen gehören Schadensersatzforderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen. Seit Februar 2005 gilt diese Verordung die Fluggästen auf Ihrem Rückweg z.B. von Südafrika nach Europa oder innerhalb Europas viele Rechte einräumt für die Fälle der Überbuchung und daraus resultierender Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen. Die Ausgleichszahlungen für Überbuchung, Annullierung und Verspätung von Flügen sind wie folgt gestaffelt:
Zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs werden folgende Unterlagen benötigt:
Alle Informationen an unseren Rechtsanwalt. Innerhalb von zwei Wochen sollte der Schaden reguliert sein. Unsere Gebühren betragen € 100.
© Christoph von Kalckreuth, Kapstadt, Südafrika 2005 |