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Schadensersatzforderungen

Zu unseren sonstigen Dienstleistungen gehören Schadensersatzforderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.

Seit Februar 2005 gilt diese Verordung die Fluggästen auf Ihrem Rückweg z.B. von Südafrika nach Europa oder innerhalb Europas viele Rechte einräumt für die Fälle der Überbuchung und daraus resultierender Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.

Die Ausgleichszahlungen für Überbuchung, Annullierung und Verspätung von Flügen sind wie folgt gestaffelt:


a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von
1 500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über
eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen
anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km
und 3 500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b)
fallenden Flügen.

Zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Name und Anschrift des Passagiers
  2. gebuchtes Abflugdatum, Name der Fluggesellschaft und Ticketnummer (idealerweise: Kopie des Tickets)
  3. tatsächliches Abflugdatum
  4. Name der/des Sachbearbeiterin/s am Flughafen oder des zuständigen Bodenpersonals
  5. Rechnung vom Taxi vom Flughafen ins Hotel am Abflugort
  6. Rechnung des Hotels für die zusätzliche Übernachtung
  7. Rechnung Telefonkosten
  8. Bankverbindung des Passagiers

Alle Informationen an unseren Rechtsanwalt. Innerhalb von zwei Wochen sollte der Schaden reguliert sein. Unsere Gebühren betragen € 100.

 

 

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© Christoph von Kalckreuth, Kapstadt, Südafrika 2005